Juso-Hochschulgruppe begrüßt NC-Urteil aus Karlsruhe

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Nach der Klage zweier Studierender vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für eine Überarbeitung des aktuellen Numerus Clausus (NC) in der Humanmedizin ausgesprochen. Wie von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) gefordert, sollen nun nicht mehr überwiegend die Schulnote über die Zugangsberechtigung zum Studium entscheiden, sondern Faktoren wie soziale Kompetenzen oder Erfahrungen und Vorkenntnisse im Berufsfeld Gesundheit (z.B. eine absolvierte Ausbildung als Rettungssanitäter*in) an Gewicht gewinnen. Nahide Dalda, Sprecherin der Juso-Hochschulgruppe Würzburg betont: „Vor allem in Bayern mit seinem dreigliedrigen Schulsystem ist der Bildungserfolg höchst selektiv und vom Schulabschluss der Eltern abhängig“. „Das Festhalten am Numerus Clausus führt zu einer sozialen Selektion im Medizinbereich und verhindert die Durchlässigkeit für junge Menschen mit schlechteren Schulnoten, die aber dafür Engagement und Interesse am Beruf aufweisen“, so Dalda weiter. „Statt das Medizinstudium nur für bildungsnahe Familien zu ermöglichen, sollte der Staat besser in den Ausbau ausreichender Studienplätze investieren“, führt Anton Mattmüller, Sprecher der Juso-Hochschulgruppe, weiter aus. Mit diesem Urteil ist ein sinnvoller Anfang für die Bildungspolitik in Deutschland gesetzt. Jedoch sollte nicht nur in der Humanmedizin die überkommene Reglementierung durch den NC abgeschafft werden, sondern auch in allen weiteren Fächern, um Bildung und Studium allen Menschen unabhängig ihres sozialen und finanziellen Umfelds zu ermöglichen.

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