Barrierefreiheit

Allen Studierenden, egal ob mit Rollstuhl, Kinderwagen, Geh- oder Sehbehinderung oder sonstigen Handicaps muss ein barrierefreies Studium ermöglicht werden.
Das bedeutet, dass Gebäude durch Rampen und Aufzüge für Rollstuhlfahrer*innen zugänglich sein müssen. Es muss ausreichend Arbeitsplätze, wie beispielsweise im neuen naturwissenschaftlichen Praktikum geben, die höhenverstellbar sind, um sie auch im Rollstuhl benutzen zu können. Auch in Wohnheimen muss es ausreichend barrierefreie Wohnungen geben.
Wegweiser, Markierungen oder die Essensangaben in der Mensa müssen groß genug und kontrastreich sein, damit auch Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sehen und lesen können worum es geht.
Weitere Infos zum Thema bietet die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (kurz: KIS).
Auf unseren Antrag hin hat der Konvent ein ausführliches Positionspapier zum Thema Inklusion beschlossen.